Die in der 2. Phase des Wettbewerbs anzufertigende Hausarbeit kann von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer als Teil der besonderen Lernleistung im Abitur laut §2 und §11 AVO-GOFAK, insbesondere §2 Ziffer 2.4, eingebracht werden.

Die besondere Lernleistung ersetzt die schriftliche Prüfung im 4. Prüfungsfach. Für die Ersatzleistung genügt hierbei allerdings nicht ausschließlich die angefertigte Hausarbeit während des RACs, sondern die/der Teilnehmer muss in der Phase der mündlichen Abiturprüfungen noch ein 20-minütiges Kolloquium absolvieren.

Weiterhin ist natürlich auch darauf zu achten, dass alle Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erhalten bleiben. Aus diesem Grund werden für die Anfertigung der Hausarbeiten auch fächerübergreifende Themen angeboten.

Alle weiteren Informationen zur besonderen Lernleistung sind natürlich bei den Oberstufenkoordinatoren der jeweiligen Schulen zu erfahren.