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I. Aufbau einer schriftlichen Arbeit

1. Titelblatt

Für das Titelblatt empfiehlt sich eine Unterteilung in einem Kopf-, Mittel- und Fußteil, wobei grundsätzlich folgende Angaben gemacht werden müssen:

(im Kopfteil:)

Name der Schule

Name der begleitenden Lehrkraft

Anschrift der Schule

(im Mittelteil:)

Titel der Hausarbeit

(im Fußteil:)

Name der Verfasserin / des Verfassers

vollständige Anschrift

e-mail-Adresse

2. Inhaltsverzeichnis

Im Inhaltsverzeichnis werden die jeweiligen Kapitelüberschriften der Arbeit gemäß ihrer Reihenfolge mit den entsprechenden Seitenangaben aufgeführt. Ebenfalls müssen das Literaturverzeichnis, welches der Arbeit im Anschluss folgt, sowie mögliche Anhänge hier aufgeführt werden.

3. Einleitung

Die Einleitung führt in das eigentliche Thema der Arbeit ein. In ihr werden Inhalt, Ziele, Arbeitshypothesen und Methoden der Untersuchung formuliert. Bei Textreferaten empfiehlt sich eine Einführung in den Zusammenhang.

4. Hauptteil

Zu Anfang des Hauptteils der Arbeit steht immer der zu bearbeitende lateinische/griechische Text in der Fassung, für die man sich nach Einsicht wissenschaftlicher Textausgaben entschieden hat. Der Hauptteil enthält dementsprechend folgende Elemente:

  • Textgrundlage
  • eine eigenständig angefertigte Übersetzung
  • Interpretation des Textes auf der Grundlage sprachlicher, stilistischer und metrischer Erläuterung unter besonderer Berücksichtigung der Struktur und Funktion, der literarischen Gattung, der Biografie des Autors, des historischen Hintergrundes etc.
  • Die Schwerpunktsetzung der zu behandelnden Fragen ist je nach Text und Thematik der Arbeit zu wählen und kann von Fall zu Fall stark variieren.
  • Dadurch, dass der zu übersetzende Text die Grundlage der Arbeit bildet, ist auf diesen in der weiteren Bearbeitung des Themas natürlich Bezug zu nehmen. Er darf auf keinen Fall im Hauptteil unbeachtet bleiben.
  • Für die Ausgestaltung des Hauptteils sind Schemata, Skizzen oder Abbildungen durchaus willkommen, sofern der Gegenstand dadurch wirklich erhellt wird.

5. Schlussteil

Im Schlussteil wird eine kurze Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse gegeben. Hierzu gehört auch, dass die Punkte der Interpretation, die im Verlauf der Arbeit offen bleiben mussten, an dieser Stelle resümiert werden können. Ebenfalls bietet sich dieser Teil der Arbeit für eine eigene kritische Reflexion an.

6. Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis stehen die bibliographischen Angaben zu der in der Untersuchung tatsächlich benutzten Literatur. Diese Angaben sollen vollständig sein, wobei Abkürzungen außer bei Zeitschriften, Reihen, Lexika u.ä. zu vermeiden bzw. aufzulösen sind. Alle Werke werden mit ihrem vollständigen Titel zitiert. Maßgeblich ist hier die Titelei, nicht etwa der Bucheinband.

Für die Gliederung des Literaturverzeichnisses gelten im Einzelnen folgende Maßgaben:

  • Primärliteratur (Texte, kommentierte Textausgaben, Kommentare, Übersetzungen)
  • Hilfsmittel (Handbücher und Lexika, wissenschaftliche Grammatiken, Konkordanzen, Bibliografien)
  • Sekundärliteratur
  • Quellen aus dem Internet

Die Ordnung der Angaben geschieht bei der Primärliteratur chronologisch, bei Hilfsmitteln und Sekundärliteratur jeweils alphabetisch nach dem Nachnamen des Verfassers (unter ein und demselben Autor jedoch wiederum chronologisch). Vornamen sollten möglichst ausgeschrieben werden. Die Internetadressen müssen ebenfalls vollständig aufgeführt werden und enthalten zum Schluss Angabe des Datums, wann die Quelle im Internet eingesehen wurde. Die bibliografische Angabe endet mit einem Punkt.

7. Versicherung über die eigenständige Leitung

Unter der angefertigten Hausarbeit muss folgender Wortlaut aufgeführt und vom Verfasser mit Ort und Datum unterschrieben werden:

Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die ich im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen habe, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht habe.

II. Einzelheiten zur Form der Hausarbeit

1. Seitenformatierung und Umfang

Die Hausarbeiten sind mit dem PC auf Papier vom Format DIN A 4 anzufertigen. Die Blätter werden nur einseitig und mit anderthalbfachem Zeilenabstand beschrieben. Die Paginierung erfolgt ab dem Inhaltsverzeichnis (= Seite 1) fortlaufend mit arabischen Ziffern. Die Schriftgröße für den Haupttext und das Literaturverzeichnis beträgt 12pt. Als Schriftart hat sich Times New Roman bewährt.

Folgende Randformate sind einzuhalten:

Abstand oben:             2,5 cm                                   Abstand unten:           2 cm

Abstand links:             2 cm                                       Abstand rechts:           5 cm

Die formale Gliederung des fortlaufenden Textes sollte die gedankliche Gliederung abbilden: So helfen z.B. die Einteilung in sinnvolle Absätze beim Verständnis der Argumentationsführung.

Der Umfang der Seminararbeit hängt grundsätzlich vom jeweiligen Thema ab und sollte mit der betreuenden Lehrkraft besprochen und festgelegt werden, jedoch darf eine Seitenzahl von 20 nicht unter-, eine von 40 nicht überschritten werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der zugrunde liegende Text vollständig und eigenständig übersetzt werden muss. Gibt es keine konkrete Textpassage muss eine Auswahl vom Verfasser getroffen werden. Diese sollte den Umfang von zwei Oxfordseiten besitzen. Die getroffene Auswahl ist vom Verfasser zu begründen.

Die fertige Hausarbeit ist in gebundener Form einzureichen.

2. Zitierung der antiken Texte und der Sekundärliteratur im Hauptteil der Arbeit

In der Hausarbeit hat der Verfasser die eigenen Behauptungen und Thesen mit genauen Angaben der antiken Quellen, die von anderen übernommenen Ergebnisse durch Verweise auf die jeweils benutzte Sekundärliteratur zu belegen. Das bedeutet, dass alle Zitate für jeden Leser nachprüfbar, also durch präzise Stellenangaben identifizierbar sein müssen.

Die Fragen, was und wie häufig man tatsächlich im Hauptteil zitiert oder was man besser nur in den Fußnoten nennt und ob man vollständig den Text mit dem Stellenverweis gibt oder nur die Stellenangabe liefert, sind nicht allgemein zu beantworten. Grundsätzlich entscheidet darüber die Wichtigkeit des einzelnen Belegs.

Kürzere Zitate (etwa bis zu drei Zeilen) sind in den fortlaufenden Text zu integrieren und als solche kenntlich zu machen: Dies geschieht in der Sekundärliteratur im Regelfall durch doppelte Anführungsstriche. Zitate antiker lateinischer Quellen hingegen werden in Kursivschrift gesetzt ohne Anführungszeichen, griechische Quellen bleiben im Normalsatz des benutzten griechischen Zeichensatzes.

Längere Zitate antiker Quellen werden vom fortlaufenden Text dadurch abgehoben, dass man diesen Abschnitt als Block absetzt und etwa 2cm gegenüber dem Haupttext einrückt.

Für Quellen und Sekundärliteratur gilt gleichermaßen, dass der Wortlaut des angeführten Textes in keinem Fall verändert werden darf, auch nicht, um das Zitat an die Syntax des umstehenden Satzes anzupassen.