Herzlich Willkommen zum


Rerum Antiquarum Certamen

 

Im Jahr 2022/23 wieder das Rerum Antiquarum Certamen statt. Wir haben bereits einige Vorab-Informationen für Sie:

Termine: 

  • Anmeldung der Schulen und Schüler: 12.09.2022 – 30.09.2022 

  • Klausur: 04.11.2022
    • Zeitfenster zum Download der Klausur: ab 19.00 am 03.11.22
    • Klausurzeit: 3. – 6. Stunde
    • Rückmeldung der Ergebnisse online: 18.11.2022
    • Zuschicken der Klausuren bis zum 25.11.2022
  • Bearbeitungszeitraum der Hausarbeiten: 09.01. – 13.02.2023
    • Veröffentlichung der Themen: 22.12.2022
    • Rückmeldung der Ergebnisse online: 13.03.2023
    • Einschicken der Hausarbeiten bis zum: 17.03.2023
  • Kolloquium: 15. – 17.06.2023

Hinweis für die betreuenden Kollegen und Kolleginnen:

  • Es erfolgt keine Rückmeldung, ob Klausuren und Hausarbeiten eingetroffen sind. Um dies sicherzustellen, verwenden Sie bitte beim Verschicken ein Einschreiben.
  • Die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten! Auch Abweichungen von den vorgegebenen Terminen sind nicht erlaubt. (alle Termine sind frühzeitig bekannt gegeben und können auch mit der Schulleitung im Vorfeld hinsichtlich der Klausurentermine abgesprochen werden)
  • Bei technischen Problemen mit der Anmeldung etc. wenden Sie sich bitte direkt an webmaster@navonline.de

Wir freuen uns auf den Start des Wettbewerbs und hoffen wieder auf rege Beteiligung.  Motivieren Sie bitte Ihre Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme und registrieren Sie sie. Die bemerkenswerten Beiträge der zahlreichen Schülerinnen und Schüler aus den Gymnasien und der Gesamtschulen Niedersachsens der letzten Jahren zeigen, dass die klassische Philologie auch über den Unterricht hinaus zu begeistern weiß.

G. Backhaus

Foto: Siegerurkunde RAC

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Aufgrund der Heterogenität bei der Korrektur der Hausarbeiten wird im Folgenden Grundlegendes diesbezüglich vorausgesetzt, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu wahren.

  1. Die Kommentare bzw. Korrekturen werden in roter Farbe angefertigt. Optional ist eine zusätzliche Positivkorrektur in grüner Tinte. Korrekturen mit Bleistift o.ä. sind nicht zulässig.
  2. Verstöße gegen sprachliche und grammatikalische Richtigkeit sind zu markieren.
  3. Kommentare müssen wie in den Facharbeiten oder schriftlichen Abiturprüfungen einen wertenden Charakter haben und bedürfen daher ebenso eines Korreferenten. Aus den Kommentaren und dem Bewertungsbogen ergibt sich das Gutachten und dementsprechend die Benotung. Das Gutachten ist hierbei auf mind. 1 DIN A4 Seite auszuformulieren und sollte zwei Seiten nicht überschreiten. Dieses Gutachten ist von Referenten(-in) als auch Korreferenten(-in) mit Ort und Datum zu unterschreiben.
  4. Um die Objektivität zu wahren, wird empfohlen, den Bewertungsbogen als Hilfestellung einzubeziehen.
  5. Hausarbeiten, die nicht den Vorgaben entsprechende Korrekturen aufweisen, werden nicht berücksichtigt