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Rerum Antiquarum Certamen

Der Durchgang 2022/23 des Rerum Antiquarum Certamen ist am vergangenen Wochenende abgeschlossen worden.

Die diesjährigen Landessieger sind:

Amelie Dreischulte                (Gymnasium Marianum Meppen)
Sven Egbers                           (Ratsgymnasium Osnabrück)
Justus Gieseler                       (Copernicus-Gymnasium Löningen)
Lara Sophie Gundlach           (KGS Fritz-Reuter-Schule Bad Bevensen)
Merle Gutsche                       (Gymnasium Melle)
Bennet Henke                         (Ratsgymnasium Osnabrück)
Laura Meese-Marktscheffel  (Ratsgymnasium Goslar)
Svenja Schneider                   (Gymnasium Andreanum Hildesheim)
Elisa Schön                            (Julius Spiegelberg Gymnasium Vechelde)
Hauke Schütt                          (Gymnasium Ulricianum Aurich)
Jannis Wietjes                        (Ulrichsgymnasium Norden)
Jara-Sofie Wilms                   (Albertus-Magnus-Gymnasium)

Die diesjährigen Stipendiaten sind:
Justus Gieseler und Jannis Wietjes  

Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und natürlich auch bei alles Kolleginnen und Kollegen, die bei der Durchführung des RAC mitgewirkt haben!

 

Foto: Siegerurkunde RAC

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Aufgrund der Heterogenität bei der Korrektur der Hausarbeiten wird im Folgenden Grundlegendes diesbezüglich vorausgesetzt, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu wahren.

  1. Die Kommentare bzw. Korrekturen werden in roter Farbe angefertigt. Optional ist eine zusätzliche Positivkorrektur in grüner Tinte. Korrekturen mit Bleistift o.ä. sind nicht zulässig.
  2. Verstöße gegen sprachliche und grammatikalische Richtigkeit sind zu markieren.
  3. Kommentare müssen wie in den Facharbeiten oder schriftlichen Abiturprüfungen einen wertenden Charakter haben und bedürfen daher ebenso eines Korreferenten. Aus den Kommentaren und dem Bewertungsbogen ergibt sich das Gutachten und dementsprechend die Benotung. Das Gutachten ist hierbei auf mind. 1 DIN A4 Seite auszuformulieren und sollte zwei Seiten nicht überschreiten. Dieses Gutachten ist von Referenten(-in) als auch Korreferenten(-in) mit Ort und Datum zu unterschreiben.
  4. Um die Objektivität zu wahren, wird empfohlen, den Bewertungsbogen als Hilfestellung einzubeziehen.
  5. Hausarbeiten, die nicht den Vorgaben entsprechende Korrekturen aufweisen, werden nicht berücksichtigt