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Uncategorised

Häufig gestellte Fragen

Ich habe bei der Registrierung vergessen, einige SuS einzutragen. Kann ich dies noch nachholen?

Wenn vergessen wurde, die Namen einiger SuS einzutragen, so wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster Clemens Liedtke, damit er diese schnell hinzufügen kann.

Können Sie mir Angaben zu Art und Umfang der Klausur nennen?

Grundsätzlich wird vor der Klausur der jeweilige Autor oder das Werk nicht bekannt gegeben. Ausgeschlossen werden jedoch die aktuellen Autoren bzw. Werke, die für das Abitur relevant sind. Die Bearbeitungszeit selbst beträgt immer 180 min. und lehnt sich hinsichtlich des Aufbaus an die gewohnte Struktur der Oberstufenklausur an.

Stellen Sie alte oder Übungsklausuren zum Download zur Verfügung?

Nein.

Können Sie mir die Vorgaben zur Anfertigung der Hausarbeit nennen?

Aufgrund der Erfahrung in den letzten Durchgängen des RAC, dass die Hausarbeiten formell als auch inhaltlich immer stärker divergieren, gibt es nun einen Leitfaden zur Erstellung der Hausarbeiten. Dieser ist jeder Zeit auf der Homepage vom RAC zum download zu finden.

Kann der zentrale Klausurtermin verschoben werden?

Grundsätzlich gilt, dass die Klausur niedersachsenweit einheitlich geschrieben werden muss (vgl. Terminplan). Aus diesem Grund wird der Termin für die Klausur bereits vor den Sommerferien veröffentlicht, so dass er am Anfang des Schuljahres in die Klausurplanung eingepflegt werden kann und es somit zu keinen Überschneidungen kommt. Falls dies doch geschieht, die SuS aber trotzdem schreiben wollen, muss Rücksprache mit der Organisatorin gehalten werden. Dies muss aber ein Ausnahmefall bleiben.

Falls Schüler aus anderen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen kann, so ist dies sehr bedauerlich, da kein Nachschreibtermin angeboten wird.

Verstehe ich es richtig, dass ich die Klausuren allein ohne Korreferent korrigiere und auch keine Ergebnisse an den Altphilologenverband weiterleiten muss? Erst bei der Hausarbeit wird es dann 'offizieller', oder?

Die Klausur sind wie unter Abiturbedingungen zu korrigieren, d.h. mit Korreferent.  Die Korrektur muss sich an den allgemein geltenden Regeln und Zeichen des Kerncurriculums für die gymnasiale Oberstufe halten. Die Korrektur muss in roter Farbe vorgenommen werden. Es sind keine Gutachten erforderlich.

Die Klausurergebnisse müssen zunächst online rückgemeldet werden, danach müssen die Klausuren aber auch im Weiteren zur Organisatorin des RAC  geschickt werden (vgl. Terminplan). Der Wettbewerb ist von daher mit Beginn der online-Registrierung offiziell.  

Bei der Ausschreibung steht, dass alle teilnehmenden Schüler eine Urkunde erhalten werden. Können Sie mir kurz mitteilen, wie "man" die Urkunden erhält?

Die Urkunden werden nach Abschluss des RAC, also nach Beendigung des Kolloquiums, auf der Homepage online gestellt, so dass diese unkompliziert von der betreuenden Lehrkraft mit dem Zugangscode heruntergeladen werden können.

20 Schüler haben die Wettbewerbsklausur in Latein geschrieben. Nun habe ich heute mit Schrecken feststellen müssen, dass die Rückmeldungen bereits erfolgen sollten. Aber im November lagen zig Konferenzen samt Elternsprechtag an, so dass ich zunächst die Klassenarbeiten der Mittelstufe korrigiert habe. […] Langer Rede kurzer Sinn: Es wird mir nicht möglich sein, die Wettbewerbsarbeiten in der nächsten Woche zu korrigieren, da ich auch noch zwei Nachmittagsveranstaltungen habe.

Natürlich wissen wir, dass oftmals im November Elternsprechtage o.ä. angesetzt sind und so die Korrektur auch unter zeitlichen Druck gerät. Nichts desto trotz sind diese Termine bekannt, so dass man sich und seine zeitliche Planung darauf einstellen kann.

Wir sind darauf angewiesen, dass sich die teilnehmenden Schulen an die Termine, so wie sie gesetzt sind, halten, da sich sonst alle weiteren Terminierungen nicht einhalten lassen. Wir benötigen die Zeit zwischen Zustellung der Klausuren und der Eröffnung der 2. Phase des Wettbewerbs zur Sichtung der Klausuren, so dass wir auf die Terminierung bestehen müssen.

Wir haben bei Klausuren, die sichtlich unter 10P. lagen, zunächst nicht zu Ende korrigiert. Dies spart den Kollegen, die ja für die Betreuung keinerlei Anrechnung erhalten, einiges an Zeitaufwand. Es wäre günstig, hier auch keine konkreten Noten abzufragen.

Gleichwohl möchte ich sichergehen, dass die weiteren Wettbewerbsteilnehmer ebenfalls registriert sind und eine Urkunde erhalten.

Wenn absehbar ist, dass eine Klausur keine 10 Punkte mehr erzielen kann, muss sie nicht fertig korrigiert werden.

Allein die registrierten SuS sind dabei berechtigt, eine Urkunde zu erhalten.

Könnten Sie mir bitte Rückmeldung geben, ob a) die eingeschickten Klausuren angekommen sind und b) meine Eingaben zu den Ergebnissen meiner SuS korrekt im System sind.

Wir bitten Sie um Nachsicht, wenn wir aus zeitökonomischen Gründen keine Rückmeldungen geben, ob Klausuren oder Hausarbeiten angekommen sind. Da wir den Wettbewerb vollständig ehrenamtlich organisieren, würde dies unsere Kapazitäten übersteigen. Wenn Sie sicher gehen wollen, bitten wir Sie, die Klausuren oder Hausarbeiten per Einschreiben uns zuzuschicken.

Darf ich die nicht qualifizierten Klausuren den SuS zurückgeben?

Ja, natürlich.

Darf ich den qualifizierten Schülerinnen mitteilen, dass sie sich qualifiziert haben?

Das sollten Sie sogar, damit sich die SuS darüber klar werden müssen, ob sie an der 2. Phase teilnehmen wollen.

Wann gibt es weitere Informationen auf der Homepage des NAV?

Wir haben den Terminplan seit diesem Durchgang vollständig auf der Homepage hinterlegt, um so für mehr Transparenz und Klarheit zu sorgen.

Welche formalen Vorgaben gelten für die Hausarbeit? (Umfang, Aufbau, Zitate u.ä) Gibt es vielleicht ein Info-Blatt? Auf der Homepage des NAV konnte ich keine Hinweise finden. Wird die Einbeziehung von Sekundärliteratur verlangt und wenn ja, in welchem ungefähren Umfang?

Wir haben zur Anfertigung der Hausarbeiten einen Leitfaden erstellt, der von Ihnen heruntergeladen werden und den SuS ausgehändigt werden kann. An diesen sollten sich die SuS halten.

Mein Schüler hat kein Griechisch. Kann er dennoch ein Thema, dem ein griechischer Autor zu Grunde liegt, wählen und sich auf Übersetzungen stützen und in Deutsch zitieren oder ist dies prinzipiell nicht möglich/ nicht erwünscht?

Da das RAC seinen Schwerpunkt auf den Sprachen Griechisch und Latein legt, sollte die Spracharbeit auch bei der Anfertigung der Hausarbeit im Vordergrund stehen. Daher sollen auch die vorliegenden Texte in eigener Übersetzung (vgl. Leitfaden) angefertigt werden. 

"Seit dem Durchgang 2011/12 erfolgen auch Korrektur und Bewertung der Hausarbeiten an den jeweiligen Schulen. Der NAV entscheidet über die Einstufung im Wettbewerb."So die Formulierung auf der Homepage des NAV.  Bedeutet dies, dass die Schule die Hausarbeit bewertet und diese Bewertung dann - unabhängig von der Einstufung  durch den NAV - ausschlaggebend für die Anerkennung als besondere Lernleistung ist?Oder muss der NAV die Bewertung durch die Schule bestätigen? Wenn ja: Wann wird uns die (Nicht-)bestätigung mitgeteilt?Die Hausarbeiten werden wie die Klausuren noch einmal von einem Gremium des RAC gesichtet und entsprechend eingestuft. Diese Einstufung ist aber unabhängig von Ihrer Bewertung, die für die besondere Lernleistung ausschlaggebend sind.  

Meine Schülerin hat 14 Punkte für ihre Hausarbeit bekommen. Jetzt kann doch diese Arbeit als besondere Lernleistung zählen, oder nicht? Wie mach ich das denn dann mit der Hausarbeit? Ich möchte diese ja gern Ihnen schicken, aber dann hab ich ja gar keine mehr hier. Brauch ich die nicht zwecks Dokumentation? Oder reicht da einfach mein Gutachten?

Die korrigierten Hausarbeiten benötigen wir als Dokument im weiteren Verfahren des RAC. Wenn diese nicht vorliegt, kann die Schülerin in diesem Fall nicht für den weiteren Wettbewerb berücksichtigt werden. Für die besondere Lernleistung ist dies kein Problem, da Hausarbeiten nach der Auswahl und Einladung der SuS, die am Kolloquium teilnehmen, zeitnah wieder an die jeweiligen Schulen zurückgeschickt werden.

Die Hausarbeit des RAC als Teil der besonderen Lernleistung

Besondere Lernleistung

Nicht wenige Schülerinnen und Schüler schrecken vor einer Teilnahme an einem Schülerwettbewerb zurück, da diese für sie - bei allem Interesse für das Fach - doch einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand bedeutet.

Die Möglichkeit, einen umfassenden Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb als „besondere Lernleistung“ an die Stelle der Abiturleistung im 4. Prüfungsfach ins Abitur einzubringen, könnte als Anreiz für eine Teilnahme am RAC dienen. Bitte weisen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler auf diese Perspektive hin.

Folgendes ist zu beachten:

Die Grundlage der nachfolgenden Information sind § 2 und § 11 der „Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg“ (AVO-GOBAK), die ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOBAK sowie der Aufsatz „Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für Schulen“, erschienen im Schulverwaltungsblatt 1998, S. 333.

Was ist eine besondere Lernleistung?

Die besondere Lernleistung nach §11 AVO-GOBAK ist eine umfangreiche Arbeit, die nach Entscheidung des Prüflings die Abiturklausur im 4. Prüfungsfach ersetzt. Es ist darauf zu achten, dass bei der Ersetzung des 4. Prüfungsfaches durch die besondere Lernleistung weiterhin alle Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erhalten bleiben.

Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der mündliche Prüfungsteil wird als Kolloquium durchgeführt, d.h. der Prüfling stellt seine Arbeit vor und wird zu der Thematik seiner Arbeit geprüft.

Anmeldung

einer

besonderen Lernleistung

(Termine)

Ÿ  Vorlauf: Nach der Beratung durch die Oberstufenkoordinatoren und dem jeweiligen betreuenden Fachlehrer meldet der Prüfling die besondere Lernleistung an.

Ÿ  Anmeldung der besonderen Lernleistung: Mit der vorläufigen Meldung zum Abitur am Ende des 2. Semesters meldet der Prüfling, ob er/sie eine besondere Lernleistung einbringen möchte. Der Prüfling beantragt formlos unter Angabe des Themas und des Namens der betreuenden Lehrkraft die besondere Lernleistung. Die Schulleiterin kann das Einbringen der besonderen Lernleistung ablehnen, wenn aufgrund der Themenstellung die Anforderungen nicht vergleichbar sind mit der schriftlichen Abiturprüfung im vierten Prüfungsfach.

Ÿ  verbindliche Meldung der besonderen Lernleistung/Rücktrittsmöglichkeit: Die verbindliche Anmeldung der besonderen Lernleistung erfolgt mit der Meldung zum Abitur (Ende des vierten Semesters). Im Rücktrittsfall schreibt der Prüfling dann die Abiturprüfungsklausur im vierten Prüfungsfach.

Ÿ  Abgabe: Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung der besonderen Lernleistung erfolgt spätestens am letzten Tag des 4. Semesters. Eine nicht fristgerechte Abgabe entspricht einer Nichtabgabe.

Ÿ  Das Kolloquium zur besonderen Lernleistung findet in der Zeit der Nachprüfungen statt.

Betreuung

Die Betreuung übernimmt die den Wettbewerb betreuende Lehrkraft.

Sie erfolgt entsprechend der Bestimmungen zur Facharbeit. Alle Gespräche dienen dem Zweck, dem Prüfling eine gewisse Sicherheit bezüglich seiner Bemühungen zu bieten. Es soll verhindert werden, dass die Arbeit ausufert und nicht mehr bewältigt werden kann. Alle Gespräche dienen aber auch der Information der betreuenden Lehrkraft über den Fortgang und die

Eigenständigkeit der Schülerarbeit.

Während der Betreuung finden mindestens zwei Betreuungsgespräche statt, die für beide Seiten verbindlich sind.

Über die Betreuungsgespräche und eventuelle Absprachen wird ein

Kurzprotokoll (Zeitpunkt, Inhalt, besondere Bemerkungen) geführt und vom

Prüfling und dem Betreuer unterschrieben; dieses Protokoll wird zu den

Prüfungsunterlagen gegeben.

Alle wesentlichen weiteren Absprachen zwischen dem betreuenden Lehrer und dem Schüler bedürfen der Schriftform und der Unterschrift von beiden. Sie sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen.

Formale

Anforderungen

Richtwerte für den Umfang der schriftlichen Arbeit 25 - 30 Seiten.

Die formalen Anforderungen hinsichtlich Layout und Zitierweise müssen den Vorgaben des Dudenheftes „Die schriftliche Arbeit“ entsprechen (DIN A4; Zeilenabstand 1,5; Arial; 12 P).

Am Ende der Arbeit ist durch Unterschrift zu versichern, dass zur

Erstellung der besonderen Lernleistung keine anderen als die angegebenen Hilfen benutzt und die besondere Lernleistung selbstständig angefertigt wurde und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig in der Schule angerechnet wurde. Plagiate sind Täuschungen und werden als solche behandelt. Sie führen in schweren Fällen gegebenenfalls zu einer Beurteilung der besonderen Lernleistung mit 00 Punkten und damit evt. zum Nichtbestehen des Abiturs.

Inhaltliche

Anforderungen

Die schriftliche Ausarbeitung besondere Lernleistung unterscheidet sich von der Facharbeit deutlich im Anforderungsniveau, in der Komplexität der Aufgabenstellung und im Umfang. Die drei Anforderungsbereiche des Abiturs müssen abgedeckt sein. Daraus folgt, dass die besondere Lernleistung einen problemorientierten Ansatz haben muss, der ein gewisses Maß an Eigenständigkeit erfordert und sich nicht auf die zusammenfassende Wiedergabe von Literatur beschränken kann, wie es bei Referaten z.T. der Fall ist.

Zur schriftlichen Ausarbeitung gehören insbesondere:

Ÿ  die Darstellung des Problems, von Lösungswegen, Methoden und Ergebnissen

Ÿ  wichtige Materialien und Präsentationselemente eine kritisch-reflektierende Darstellung des Arbeitsprozesses in Form eines Arbeitsberichtes

Ÿ  die Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Kurzfassung (eine Seite)

Ÿ  die Quellenangaben zu der verwendeten Literatur und Internetadressen sowie weiteren Hilfsmitteln

Diese Voraussetzungen gelten auch für die textgestützte Hausarbeit im Rahmen des RAC, die ausgehend von einer eigenständigen Übersetzung, eine

Interpretation des Textes auf der Grundlage sprachlicher, stilistischer und metrischer Erläuterung unter besonderer Berücksichtigung der Struktur und Funktion, der literarischen Gattung, der Biografie des Autors, des historischen Hintergrundes etc. liefert. (s. Formblatt zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit für das Rerum antiquarum certamen)

Das Kolloquium dauert in der Regel 20 Minuten. Der Prüfling stellt die Ergebnisse seiner besonderen Lernleistung vor, erläutert sie und antwortet anschließend auf Fragen des Fachprüfungsausschusses.

Bewertung /   Notenfindung

Die schriftliche Arbeit: Der schriftliche Teil der besonderen Lernleistung wird von einem Fachprüfungsausschuss bestehend aus der betreuenden Lehrkraft, einem Korreferenten und einem Fachprüfungsleiter (analog zu anderen Abiturprüfungen) beurteilt. Falls keine Übereinkunft über die Benotung erzielt werden kann, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Die Bewertungskriterien sind vergleichbar mit denen der Facharbeit:

Formale Anlage, methodische Durchführung und inhaltliche Bewältigung

(vgl. Bewertungsbogen der Hausarbeit des RAC).

Das Kolloquium wird von dem vorne genannten Fachprüfungsausschuss durchgeführt und (wie eine mündliche Prüfung) protokolliert.

Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Kolloquium): Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages, Präsentationstechnik, Kommunikationsleistung, dokumentierter Kenntnisstand.

Das Gesamtergebnis der besonderen Lernleistung wird nach der Formel

Prüfungsergebnis

     2 x Bewertung schriftlichen Ausarbeitung +Bewertung des Kolloquiums

E=                                         :          3

                                                      

Das Prüfungsergebnis wird mathematisch auf ganze Notenpunkte gerundet.

Abiturwertung:

Das gerundete Prüfungsergebnis der besonderen Lernleistung geht vierfach gewertet in die Abiturnote ein.

Mail: Anmeldung RAC

Der Niedersächsische Altphilologenverband - Fachverband für Alte Sprachen an Schulen und Universitäten

Sehr geehrte(r) {rac2_registrierung___vorname} {rac2_registrierung___nachname},

vielen Dank für Ihre Registrierung für den niedersächsischen Altsprachenwettbewerb "Rerum Antiquarum Certamen" 2024/25!

Wir haben folgende Angaben für Sie gespeichert:

Angaben zur Schule

  • Schule: {rac2_registrierung___schule}
  • Anschrift: {rac2_registrierung___anschrift}
  • Postleitzahl: {rac2_registrierung___postleitzahl}
  • Ort: {rac2_registrierung___ort}

Angaben zur Schülergruppe

  • Jahrgangsstufe: {rac2_registrierung___jahrgang}
  • Anzahl der voraussichtlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler: {rac2_registrierung___schuelerzahl}
  • Fächer: {rac2_registrierung___faecher}

Angaben zur betreuenden Lehrkraft:

  • Vorname: {rac2_registrierung___vorname}
  • Nachname: {rac2_registrierung___nachname}
  • Email: {rac2_registrierung___email}

Ihre Zugangsdaten zum Wettbewerbsportal:

Mit Ihrer Emailadresse und dem folgenden individuellen Passwort ist in festgelegten Zeitfenstern den Download der Klausuren (mit Erwartungshorizont) und der Hausarbeitsthemen möglich. Außerdem werden hier detaillierte Informationen zum weiteren Verlauf des Wettbewerbs bereitgestellt. Die Wettbewerbsklausuren können ab dem 24. Oktober 2024 mit gültigem Zugangs-Code heruntergeladen werden

Passwort:

{rac2_registrierung___password}


Bei Fragen zum inhaltlichen Ablauf des RAC wenden Sie sich bitte an:

Angelika Schmidt-Geisler
Kurzer Ging 140
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Technische Fragen (Anmeldung, Download, Rückmeldung etc.) beantwortet

Clemens Liedtke
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Der Niedersächsische Altphilologenverband

Niedersächsischer Altphilologenverband
Fachverband für Alte Sprachen an Schulen und Universitäten

Vorsitzende:
Der Vorstand des Niedersächsischen Altphilologenverbandes
Michaela Lantieri
Helene-Lange-Schule Hannover
Hohe Straße 24
30449 Hannover
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Beauftragte für den Wettbewerb:

Angelika Schmidt-Geisler
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+++ Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Download der Klausuren am 25.10.24, ob Ihr Login zum RAC-Wettbewerbsportal korrekt funktioniert. Wenden Sie sich bei Problemen an webmaster@NAVonline.de . +++

Wichtige Hinweise

  • Die Hausarbeit des RAC als Teil der besonderen Lernleistung

Kontakt

NAV-Beauftragte für Wettbewerbe:

Angelika Schmidt-Geisler
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