» Download als PDF

Aufgrund der Heterogenität bei der Korrektur der Hausarbeiten wird im Folgenden Grundlegendes diesbezüglich vorausgesetzt, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu wahren.

  1. Die Kommentare bzw. Korrekturen werden in roter Farbe angefertigt. Optional ist eine zusätzliche Positivkorrektur in grüner Tinte. Korrekturen mit Bleistift o.ä. sind nicht zulässig.
  2. Verstöße gegen sprachliche und grammatikalische Richtigkeit sind zu markieren.
  3. Kommentare müssen wie in den Facharbeiten oder schriftlichen Abiturprüfungen einen wertenden Charakter haben und bedürfen daher ebenso eines Korreferenten. Aus den Kommentaren und dem Bewertungsbogen ergibt sich das Gutachten und dementsprechend die Benotung. Das Gutachten ist hierbei auf mind. 1 DIN A4 Seite auszuformulieren und sollte zwei Seiten nicht überschreiten. Dieses Gutachten ist von Referenten(-in) als auch Korreferenten(-in) mit Ort und Datum zu unterschreiben.
  4. Um die Objektivität zu wahren, wird empfohlen, den Bewertungsbogen als Hilfestellung einzubeziehen.
  5. Hausarbeiten, die nicht den Vorgaben entsprechende Korrekturen aufweisen, werden nicht berücksichtigt