Die Hausarbeit des RAC als Teil der besonderen Lernleistung
Besondere Lernleistung
Nicht wenige Schülerinnen und Schüler schrecken vor einer Teilnahme an einem Schülerwettbewerb zurück, da diese für sie - bei allem Interesse für das Fach - doch einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand bedeutet.
Die Möglichkeit, einen umfassenden Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb als „besondere Lernleistung“ an die Stelle der Abiturleistung im 4. Prüfungsfach ins Abitur einzubringen, könnte als Anreiz für eine Teilnahme am RAC dienen. Bitte weisen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler auf diese Perspektive hin.
Folgendes ist zu beachten:
Die Grundlage der nachfolgenden Information sind § 2 und § 11 der „Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg“ (AVO-GOBAK), die ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOBAK sowie der Aufsatz „Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für Schulen“, erschienen im Schulverwaltungsblatt 1998, S. 333.
Was ist eine besondere Lernleistung? |
Die besondere Lernleistung nach §11 AVO-GOBAK ist eine umfangreiche Arbeit, die nach Entscheidung des Prüflings die Abiturklausur im 4. Prüfungsfach ersetzt. Es ist darauf zu achten, dass bei der Ersetzung des 4. Prüfungsfaches durch die besondere Lernleistung weiterhin alle Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erhalten bleiben. Die besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der mündliche Prüfungsteil wird als Kolloquium durchgeführt, d.h. der Prüfling stellt seine Arbeit vor und wird zu der Thematik seiner Arbeit geprüft. |
Anmeldung einer besonderen Lernleistung (Termine) |
Vorlauf: Nach der Beratung durch die Oberstufenkoordinatoren und dem jeweiligen betreuenden Fachlehrer meldet der Prüfling die besondere Lernleistung an. Anmeldung der besonderen Lernleistung: Mit der vorläufigen Meldung zum Abitur am Ende des 2. Semesters meldet der Prüfling, ob er/sie eine besondere Lernleistung einbringen möchte. Der Prüfling beantragt formlos unter Angabe des Themas und des Namens der betreuenden Lehrkraft die besondere Lernleistung. Die Schulleiterin kann das Einbringen der besonderen Lernleistung ablehnen, wenn aufgrund der Themenstellung die Anforderungen nicht vergleichbar sind mit der schriftlichen Abiturprüfung im vierten Prüfungsfach. verbindliche Meldung der besonderen Lernleistung/Rücktrittsmöglichkeit: Die verbindliche Anmeldung der besonderen Lernleistung erfolgt mit der Meldung zum Abitur (Ende des vierten Semesters). Im Rücktrittsfall schreibt der Prüfling dann die Abiturprüfungsklausur im vierten Prüfungsfach. Abgabe: Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung der besonderen Lernleistung erfolgt spätestens am letzten Tag des 4. Semesters. Eine nicht fristgerechte Abgabe entspricht einer Nichtabgabe. Das Kolloquium zur besonderen Lernleistung findet in der Zeit der Nachprüfungen statt. |
Betreuung |
Die Betreuung übernimmt die den Wettbewerb betreuende Lehrkraft. Sie erfolgt entsprechend der Bestimmungen zur Facharbeit. Alle Gespräche dienen dem Zweck, dem Prüfling eine gewisse Sicherheit bezüglich seiner Bemühungen zu bieten. Es soll verhindert werden, dass die Arbeit ausufert und nicht mehr bewältigt werden kann. Alle Gespräche dienen aber auch der Information der betreuenden Lehrkraft über den Fortgang und die Eigenständigkeit der Schülerarbeit. Während der Betreuung finden mindestens zwei Betreuungsgespräche statt, die für beide Seiten verbindlich sind. Über die Betreuungsgespräche und eventuelle Absprachen wird ein Kurzprotokoll (Zeitpunkt, Inhalt, besondere Bemerkungen) geführt und vom Prüfling und dem Betreuer unterschrieben; dieses Protokoll wird zu den Prüfungsunterlagen gegeben. Alle wesentlichen weiteren Absprachen zwischen dem betreuenden Lehrer und dem Schüler bedürfen der Schriftform und der Unterschrift von beiden. Sie sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen. |
Formale Anforderungen |
Richtwerte für den Umfang der schriftlichen Arbeit 25 - 30 Seiten. Die formalen Anforderungen hinsichtlich Layout und Zitierweise müssen den Vorgaben des Dudenheftes „Die schriftliche Arbeit“ entsprechen (DIN A4; Zeilenabstand 1,5; Arial; 12 P). Am Ende der Arbeit ist durch Unterschrift zu versichern, dass zur Erstellung der besonderen Lernleistung keine anderen als die angegebenen Hilfen benutzt und die besondere Lernleistung selbstständig angefertigt wurde und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig in der Schule angerechnet wurde. Plagiate sind Täuschungen und werden als solche behandelt. Sie führen in schweren Fällen gegebenenfalls zu einer Beurteilung der besonderen Lernleistung mit 00 Punkten und damit evt. zum Nichtbestehen des Abiturs. |
Inhaltliche Anforderungen |
Die schriftliche Ausarbeitung besondere Lernleistung unterscheidet sich von der Facharbeit deutlich im Anforderungsniveau, in der Komplexität der Aufgabenstellung und im Umfang. Die drei Anforderungsbereiche des Abiturs müssen abgedeckt sein. Daraus folgt, dass die besondere Lernleistung einen problemorientierten Ansatz haben muss, der ein gewisses Maß an Eigenständigkeit erfordert und sich nicht auf die zusammenfassende Wiedergabe von Literatur beschränken kann, wie es bei Referaten z.T. der Fall ist. Zur schriftlichen Ausarbeitung gehören insbesondere: die Darstellung des Problems, von Lösungswegen, Methoden und Ergebnissen wichtige Materialien und Präsentationselemente eine kritisch-reflektierende Darstellung des Arbeitsprozesses in Form eines Arbeitsberichtes die Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Kurzfassung (eine Seite) die Quellenangaben zu der verwendeten Literatur und Internetadressen sowie weiteren Hilfsmitteln Diese Voraussetzungen gelten auch für die textgestützte Hausarbeit im Rahmen des RAC, die ausgehend von einer eigenständigen Übersetzung, eine Interpretation des Textes auf der Grundlage sprachlicher, stilistischer und metrischer Erläuterung unter besonderer Berücksichtigung der Struktur und Funktion, der literarischen Gattung, der Biografie des Autors, des historischen Hintergrundes etc. liefert. (s. Formblatt zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit für das Rerum antiquarum certamen) Das Kolloquium dauert in der Regel 20 Minuten. Der Prüfling stellt die Ergebnisse seiner besonderen Lernleistung vor, erläutert sie und antwortet anschließend auf Fragen des Fachprüfungsausschusses. |
Bewertung / Notenfindung |
Die schriftliche Arbeit: Der schriftliche Teil der besonderen Lernleistung wird von einem Fachprüfungsausschuss bestehend aus der betreuenden Lehrkraft, einem Korreferenten und einem Fachprüfungsleiter (analog zu anderen Abiturprüfungen) beurteilt. Falls keine Übereinkunft über die Benotung erzielt werden kann, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Die Bewertungskriterien sind vergleichbar mit denen der Facharbeit: Formale Anlage, methodische Durchführung und inhaltliche Bewältigung (vgl. Bewertungsbogen der Hausarbeit des RAC). Das Kolloquium wird von dem vorne genannten Fachprüfungsausschuss durchgeführt und (wie eine mündliche Prüfung) protokolliert. Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Kolloquium): Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages, Präsentationstechnik, Kommunikationsleistung, dokumentierter Kenntnisstand. Das Gesamtergebnis der besonderen Lernleistung wird nach der Formel Prüfungsergebnis 2 x Bewertung schriftlichen Ausarbeitung +Bewertung des Kolloquiums E= : 3
Das Prüfungsergebnis wird mathematisch auf ganze Notenpunkte gerundet. Abiturwertung: Das gerundete Prüfungsergebnis der besonderen Lernleistung geht vierfach gewertet in die Abiturnote ein. |