Herzlich Willkommen zum


Rerum Antiquarum Certamen

Der Niedersächsische Altphilologenverband lädt in diesem Jahr wieder alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase dazu ein, an einem Landeswettbewerb in den Fächern Latein und Griechisch teilzunehmen. In dem seit vielen Jahren mit großem Erfolg betriebenen Wettbewerb beeindrucken uns junge Menschen immer wieder damit, wie sie über die Auseinandersetzungen mit altsprachlichen Texten auf Fragen unserer Zeit Antworten suchen und finden. Wir freuen uns auch 2024 auf qualifizierte Schülerinnen und Schüler, die motiviert sind, sich intensiv mit den Grundlagen Europas auseinanderzusetzen.

Die erste Runde besteht aus einer Klausur mit zentraler Aufgabenstellung in der jeweiligen Schule. Termin: 25. Oktober 2024. Nach erfolgreichem Bestehen der Klausur fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der zweiten Runde eine Hausarbeit über eines der vorgegebenen Themen an. Einsendeschluss: 13. Februar 2025. In der dritten Runde vom 12. - 14. Juni 2025 können sich die zehn Landessieger mit einem Vortrag zu einem selbst gewählten Thema um die Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes bewerben.

Schon jetzt bedanken wir uns bei allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern sowie den betreuenden Lehrkräften sehr herzlich für ihr Engagement.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf hier auf der Homepage.

 

Foto: Siegerurkunde RAC

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Aufgrund der Heterogenität bei der Korrektur der Hausarbeiten wird im Folgenden Grundlegendes diesbezüglich vorausgesetzt, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu wahren.

  1. Die Kommentare bzw. Korrekturen werden in roter Farbe angefertigt. Optional ist eine zusätzliche Positivkorrektur in grüner Tinte. Korrekturen mit Bleistift o.ä. sind nicht zulässig.
  2. Verstöße gegen sprachliche und grammatikalische Richtigkeit sind zu markieren.
  3. Kommentare müssen wie in den Facharbeiten oder schriftlichen Abiturprüfungen einen wertenden Charakter haben und bedürfen daher ebenso eines Korreferenten. Aus den Kommentaren und dem Bewertungsbogen ergibt sich das Gutachten und dementsprechend die Benotung. Das Gutachten ist hierbei auf mind. 1 DIN A4 Seite auszuformulieren und sollte zwei Seiten nicht überschreiten. Dieses Gutachten ist von Referenten(-in) als auch Korreferenten(-in) mit Ort und Datum zu unterschreiben.
  4. Um die Objektivität zu wahren, wird empfohlen, den Bewertungsbogen als Hilfestellung einzubeziehen.
  5. Hausarbeiten, die nicht den Vorgaben entsprechende Korrekturen aufweisen, werden nicht berücksichtigt