Häufig gestellte Fragen
Ich habe bei der Registrierung vergessen, einige SuS einzutragen. Kann ich dies noch nachholen?
Wenn vergessen wurde, die Namen einiger SuS einzutragen, so wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster Clemens Liedtke, damit er diese schnell hinzufügen kann.
Können Sie mir Angaben zu Art und Umfang der Klausur nennen?
Grundsätzlich wird vor der Klausur der jeweilige Autor oder das Werk nicht bekannt gegeben. Ausgeschlossen werden jedoch die aktuellen Autoren bzw. Werke, die für das Abitur relevant sind. Die Bearbeitungszeit selbst beträgt immer 180 min. und lehnt sich hinsichtlich des Aufbaus an die gewohnte Struktur der Oberstufenklausur an.
Stellen Sie alte oder Übungsklausuren zum Download zur Verfügung?
Nein.
Können Sie mir die Vorgaben zur Anfertigung der Hausarbeit nennen?
Aufgrund der Erfahrung in den letzten Durchgängen des RAC, dass die Hausarbeiten formell als auch inhaltlich immer stärker divergieren, gibt es nun einen Leitfaden zur Erstellung der Hausarbeiten. Dieser ist jeder Zeit auf der Homepage vom RAC zum download zu finden.
Kann der zentrale Klausurtermin verschoben werden?
Grundsätzlich gilt, dass die Klausur niedersachsenweit einheitlich geschrieben werden muss (vgl. Terminplan). Aus diesem Grund wird der Termin für die Klausur bereits vor den Sommerferien veröffentlicht, so dass er am Anfang des Schuljahres in die Klausurplanung eingepflegt werden kann und es somit zu keinen Überschneidungen kommt. Falls dies doch geschieht, die SuS aber trotzdem schreiben wollen, muss Rücksprache mit der Organisatorin gehalten werden. Dies muss aber ein Ausnahmefall bleiben.
Falls Schüler aus anderen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen kann, so ist dies sehr bedauerlich, da kein Nachschreibtermin angeboten wird.
Verstehe ich es richtig, dass ich die Klausuren allein ohne Korreferent korrigiere und auch keine Ergebnisse an den Altphilologenverband weiterleiten muss? Erst bei der Hausarbeit wird es dann 'offizieller', oder?
Die Klausurergebnisse müssen zunächst online rückgemeldet werden, danach müssen die Klausuren aber auch im Weiteren zur Organisatorin des RAC geschickt werden (vgl. Terminplan). Der Wettbewerb ist von daher mit Beginn der online-Registrierung offiziell.
Bei der Ausschreibung steht, dass alle teilnehmenden Schüler eine Urkunde erhalten werden. Können Sie mir kurz mitteilen, wie "man" die Urkunden erhält?
Die Urkunden werden nach Abschluss des RAC, also nach Beendigung des Kolloquiums, auf der Homepage online gestellt, so dass diese unkompliziert von der betreuenden Lehrkraft mit dem Zugangscode heruntergeladen werden können.
20 Schüler haben die Wettbewerbsklausur in Latein geschrieben. Nun habe ich heute mit Schrecken feststellen müssen, dass die Rückmeldungen bereits erfolgen sollten. Aber im November lagen zig Konferenzen samt Elternsprechtag an, so dass ich zunächst die Klassenarbeiten der Mittelstufe korrigiert habe. […] Langer Rede kurzer Sinn: Es wird mir nicht möglich sein, die Wettbewerbsarbeiten in der nächsten Woche zu korrigieren, da ich auch noch zwei Nachmittagsveranstaltungen habe.
Natürlich wissen wir, dass oftmals im November Elternsprechtage o.ä. angesetzt sind und so die Korrektur auch unter zeitlichen Druck gerät. Nichts desto trotz sind diese Termine bekannt, so dass man sich und seine zeitliche Planung darauf einstellen kann.
Wir sind darauf angewiesen, dass sich die teilnehmenden Schulen an die Termine, so wie sie gesetzt sind, halten, da sich sonst alle weiteren Terminierungen nicht einhalten lassen. Wir benötigen die Zeit zwischen Zustellung der Klausuren und der Eröffnung der 2. Phase des Wettbewerbs zur Sichtung der Klausuren, so dass wir auf die Terminierung bestehen müssen.
Wir haben bei Klausuren, die sichtlich unter 10P. lagen, zunächst nicht zu Ende korrigiert. Dies spart den Kollegen, die ja für die Betreuung keinerlei Anrechnung erhalten, einiges an Zeitaufwand. Es wäre günstig, hier auch keine konkreten Noten abzufragen.
Gleichwohl möchte ich sichergehen, dass die weiteren Wettbewerbsteilnehmer ebenfalls registriert sind und eine Urkunde erhalten.
Wenn absehbar ist, dass eine Klausur keine 10 Punkte mehr erzielen kann, muss sie nicht fertig korrigiert werden.
Allein die registrierten SuS sind dabei berechtigt, eine Urkunde zu erhalten.
Könnten Sie mir bitte Rückmeldung geben, ob a) die eingeschickten Klausuren angekommen sind und b) meine Eingaben zu den Ergebnissen meiner SuS korrekt im System sind.
Wir bitten Sie um Nachsicht, wenn wir aus zeitökonomischen Gründen keine Rückmeldungen geben, ob Klausuren oder Hausarbeiten angekommen sind. Da wir den Wettbewerb vollständig ehrenamtlich organisieren, würde dies unsere Kapazitäten übersteigen. Wenn Sie sicher gehen wollen, bitten wir Sie, die Klausuren oder Hausarbeiten per Einschreiben uns zuzuschicken.
Darf ich die nicht qualifizierten Klausuren den SuS zurückgeben?
Ja, natürlich.
Darf ich den qualifizierten Schülerinnen mitteilen, dass sie sich qualifiziert haben?
Das sollten Sie sogar, damit sich die SuS darüber klar werden müssen, ob sie an der 2. Phase teilnehmen wollen.
Wann gibt es weitere Informationen auf der Homepage des NAV?
Wir haben den Terminplan seit diesem Durchgang vollständig auf der Homepage hinterlegt, um so für mehr Transparenz und Klarheit zu sorgen.
Welche formalen Vorgaben gelten für die Hausarbeit? (Umfang, Aufbau, Zitate u.ä) Gibt es vielleicht ein Info-Blatt? Auf der Homepage des NAV konnte ich keine Hinweise finden. Wird die Einbeziehung von Sekundärliteratur verlangt und wenn ja, in welchem ungefähren Umfang?
Wir haben zur Anfertigung der Hausarbeiten einen Leitfaden erstellt, der von Ihnen heruntergeladen werden und den SuS ausgehändigt werden kann. An diesen sollten sich die SuS halten.
Mein Schüler hat kein Griechisch. Kann er dennoch ein Thema, dem ein griechischer Autor zu Grunde liegt, wählen und sich auf Übersetzungen stützen und in Deutsch zitieren oder ist dies prinzipiell nicht möglich/ nicht erwünscht?
Da das RAC seinen Schwerpunkt auf den Sprachen Griechisch und Latein legt, sollte die Spracharbeit auch bei der Anfertigung der Hausarbeit im Vordergrund stehen. Daher sollen auch die vorliegenden Texte in eigener Übersetzung (vgl. Leitfaden) angefertigt werden.
"Seit dem Durchgang 2011/12 erfolgen auch Korrektur und Bewertung der Hausarbeiten an den jeweiligen Schulen. Der NAV entscheidet über die Einstufung im Wettbewerb."So die Formulierung auf der Homepage des NAV. Bedeutet dies, dass die Schule die Hausarbeit bewertet und diese Bewertung dann - unabhängig von der Einstufung durch den NAV - ausschlaggebend für die Anerkennung als besondere Lernleistung ist?Oder muss der NAV die Bewertung durch die Schule bestätigen? Wenn ja: Wann wird uns die (Nicht-)bestätigung mitgeteilt?Die Hausarbeiten werden wie die Klausuren noch einmal von einem Gremium des RAC gesichtet und entsprechend eingestuft. Diese Einstufung ist aber unabhängig von Ihrer Bewertung, die für die besondere Lernleistung ausschlaggebend sind.
Meine Schülerin hat 14 Punkte für ihre Hausarbeit bekommen. Jetzt kann doch diese Arbeit als besondere Lernleistung zählen, oder nicht? Wie mach ich das denn dann mit der Hausarbeit? Ich möchte diese ja gern Ihnen schicken, aber dann hab ich ja gar keine mehr hier. Brauch ich die nicht zwecks Dokumentation? Oder reicht da einfach mein Gutachten?
Die korrigierten Hausarbeiten benötigen wir als Dokument im weiteren Verfahren des RAC. Wenn diese nicht vorliegt, kann die Schülerin in diesem Fall nicht für den weiteren Wettbewerb berücksichtigt werden. Für die besondere Lernleistung ist dies kein Problem, da Hausarbeiten nach der Auswahl und Einladung der SuS, die am Kolloquium teilnehmen, zeitnah wieder an die jeweiligen Schulen zurückgeschickt werden.